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Familienrecht · Zürich

Wenn Familie und Recht aufeinandertreffen – wir begleiten Sie mit Bedacht.

Gotthardus steht Ihnen in sensiblen Lebenssituationen zur Seite. Mit rechtlicher Klarheit, menschlichem Verständnis und der nötigen Ruhe, die jede familiäre Angelegenheit verdient.

Vertrauliche Beratung Schweizer Familienrecht +41 44 218 93 57 [email protected]

Unsere Leistungen

Rechtliche Begleitung in drei Bereichen

Jede Situation im Familienrecht hat ihre eigene Dynamik. Wir passen unsere Herangehensweise an Ihre persönlichen Umstände an – offen, respektvoll und zielgerichtet.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Partnerschaft & Familienrechte

Durchdachte rechtliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare – von der Partnerschaftseintragung über Elternrechte bis hin zu Adoptionsfragen und Auflösungsverfahren.

  • Partnerschaftseintragung
  • Eltern- und Adoptionsrechte
  • Auflösungsverfahren
Ab CHF 390 Anfragen
Kinderschutz

Notfall-Kinderschutz

Schnelle und sorgfältige rechtliche Unterstützung bei dringenden Massnahmen zum Schutz des Kindeswohls – inklusive KESB-Anträgen und Sofortmassnahmen.

  • KESB-Anträge
  • Notfallplatzierungen
  • Dringende Sorgerechtsänderungen
Ab CHF 1'000 Anfragen
Scheidungsrecht

Scheidungsvertretung

Vollständige Begleitung durch das Scheidungsverfahren – von der ersten Einreichung bis zum abschliessenden Urteil, einschliesslich Gütertrennung, Unterhalt und Pensionskasse.

  • Einreichung & Dokumentation
  • Gütertrennung & Pensionskasse
  • Gerichtsvertretung
Ab CHF 2'780 Anfragen
Schritt für Schritt an Ihrer Seite

Familiäre Rechtsangelegenheiten verdienen Fingerspitzengefühl

Wir wissen, dass hinter jedem Mandat ein Mensch steht, der sich in einer nicht einfachen Situation befindet. Unser Ansatz vereint rechtliche Kompetenz mit aufrichtigem Verständnis für Ihre Lage.

Erfahrenes Anwaltsteam Absolute Diskretion Kanzlei in Zürich Einfühlsame Kommunikation

Häufige Fragen

Was bewegt unsere Mandantinnen und Mandanten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen und dem Schweizer Familienrecht.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in der Schweiz?
Die Dauer hängt stark von der Art der Scheidung ab. Eine einvernehmliche Scheidung auf gemeinsames Begehren kann nach einer zweimonatigen Trennungsfrist eingereicht werden und dauert danach üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten. Bei strittigen Scheidungen kann das Verfahren ein bis zwei Jahre oder länger beanspruchen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Fall realistisch einzuschätzen und eine Strategie zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Wann sollte ich die KESB einschalten?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann und soll eingeschaltet werden, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist – zum Beispiel bei Vernachlässigung, Misshandlung oder wenn ein Elternteil nicht mehr in der Lage ist, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Auch bei dringendem Handlungsbedarf, wenn ein Kind aus einem gefährdenden Umfeld entfernt werden muss, unterstützen wir Sie beim Stellen entsprechender Anträge. Eine frühzeitige Beratung ist in solchen Situationen wichtig.
Wie wird das Sorgerecht in der Schweiz geregelt?
Seit der Revision des Schweizer Kindesrechts ist die gemeinsame elterliche Sorge der gesetzliche Regelfall, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Das bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt Entscheidungen über das Kind treffen. Die Obhut – also mit wem das Kind hauptsächlich lebt – wird separat geregelt und kann ebenfalls alternierend gestaltet werden. Welche Lösung für Ihr Kind passt, besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen einer individuellen Beratung.
Was passiert bei einer Scheidung mit der Pensionskasse?
Beim Pensionskassenausgleich werden die während der Ehe angesparten Vorsorgegelder geteilt. Massgeblich ist der Zeitraum von der Heirat bis zum Scheidungsbegehren. Die Hälfte der in dieser Zeit angesparten Guthaben wird auf die andere Person übertragen. Dies gilt grundsätzlich für beide Ehepartner. Bei ungewöhnlichen Konstellationen oder langjährigen Ehen können besondere Regelungen nötig werden – wir beraten Sie dazu eingehend.
Haben gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz dieselben Rechte?
Seit dem 1. Juli 2022 steht gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz die Ehe offen. Damit wurden die Rechte weitgehend angeglichen – auch in Bezug auf gemeinsame Adoption und Stiefkindadoption. Es gibt jedoch weiterhin Besonderheiten, etwa bei der Leihmutterschaft oder bestimmten Verfahren vor Behörden. Wir kennen die aktuelle Rechtslage und begleiten Sie mit Offenheit und Sachkenntnis durch alle relevanten Schritte.
Wie vereinbare ich ein erstes Beratungsgespräch?
Sie können uns jederzeit per Telefon unter +41 44 218 93 57 oder per E-Mail an [email protected] erreichen. Alternativ füllen Sie gerne das Kontaktformular weiter unten auf dieser Seite aus, und wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre Situation zu verstehen, bevor wir gemeinsam den weiteren Weg besprechen.

Unsere Kanzlei

Besuchen Sie uns in Zürich

Theaterstrasse 5, 8001 Zürich – zentral gelegen, gut erreichbar.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und stehen Ihnen mit Sachkunde zur Seite.

Kontaktangaben

Adresse

Theaterstrasse 5
8001 Zürich, Schweiz

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Sa: 09:00 – 13:00 Uhr (nach Vereinbarung)

Ein Hinweis

Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft mit starken Gefühlen verbunden. Wir gehen einfühlsam mit Ihrer Situation um und schaffen einen Rahmen, in dem Sie offen sprechen können.

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